Redaktion Gesundheit · Veröffentlicht: 6. Mai 2026
Wer in Deutschland nach einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit eine längerfristige physiotherapeutische Versorgung braucht, hört häufig den Begriff „T-RENA“. Die Abkürzung steht für „Trainingstherapeutische Rehabilitation“ — ein strukturiertes Anschluss-Programm, das die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrenssteuerung verordnet. T-RENA ist kein gewöhnliches Heilmittel im Sinne der GKV-Versorgung, sondern eine spezielle, zertifizierungsgebundene Leistung, die in dafür qualifizierten Praxen erbracht wird.
Der folgende Überblick erklärt, was T-RENA konkret ist, wer es verordnen kann, wie eine typische Maßnahme abläuft und was Patient:innen davon erwarten dürfen.
Was ist T-RENA?
T-RENA ist eine ergänzende Rehabilitationsmaßnahme nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Sie kombiniert physiotherapeutische Behandlung mit aktivem, geräteorientiertem Training und zielt auf die Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit für die berufliche Wiedereingliederung. Die Maßnahme wird ausschließlich von zertifizierten Praxen erbracht — nicht jede Physiotherapie-Praxis darf T-RENA anbieten. Voraussetzung sind definierte räumliche, apparative und personelle Anforderungen, die die DGUV vorgibt.
Die Maßnahme dauert in der Regel sechs Wochen, mit zwei bis drei Trainingseinheiten pro Woche. Jede Einheit dauert etwa 60 Minuten. Der genaue Trainingsplan wird individuell vom betreuenden Physiotherapeuten erstellt und kontinuierlich an die Fortschritte angepasst.
Wer kann T-RENA verordnen?
T-RENA wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern von den Berufsgenossenschaften (BG) bzw. Unfallkassen verordnet. Das bedeutet: Die Maßnahme greift nur, wenn ein anerkannter Arbeitsunfall vorliegt — etwa ein Sturz am Arbeitsplatz, eine berufsbedingte Erkrankung des Bewegungsapparates oder ein Wegeunfall. Der zuständige D-Arzt (durchgangsärztlich tätige Ärztin oder Arzt) stellt die Indikation und leitet die Verordnung über die Berufsgenossenschaft ein.
Typische Indikationen sind Zustände nach orthopädischen Operationen infolge eines Arbeitsunfalls — etwa Knie-, Hüft-, Schulter- oder Wirbelsäulen-OPs — oder anerkannte chronische Berufskrankheiten mit muskuloskelettalem Schwerpunkt. Auch psychische Folgen mit körperlicher Komponente (z. B. Burnout-bedingte Bewegungseinschränkungen in spezifischen beruflichen Kontexten) können in Einzelfällen T-RENA-Indikationen sein.
Wie läuft eine T-RENA-Maßnahme ab?
Nach der Verordnung durch den D-Arzt wendet sich die Patientin oder der Patient an eine zertifizierte T-RENA-Praxis. Beim ersten Termin erfolgt eine umfassende Eingangs-Befundung. Dazu gehören Anamnese, körperliche Untersuchung, Bewegungs- und Funktions-Tests sowie eine Erfassung der berufsspezifischen Anforderungen — also der Bewegungsabläufe und Belastungen, denen die Patientin oder der Patient im Beruf konkret ausgesetzt ist.
Auf Basis dieser Befundung wird ein individueller Trainingsplan erstellt. Typische Komponenten sind: Aufwärmen am Ergometer oder Crosstrainer, Krafttraining an medizinischen Trainingsgeräten (Beinpresse, Rumpfgeräte, Kabelzüge), Ausdauertraining, Koordinationsübungen und gegebenenfalls funktionelle Bewegungsabläufe, die berufliche Tätigkeiten simulieren (z. B. Heben, Tragen, Überkopfarbeit).
In der Praxis sieht das je nach Einrichtung unterschiedlich aus. Größere Gesundheitszentren mit umfassender Geräteausstattung — wie etwa das Elithera Gesundheitszentrum in Rhauderfehn, das mit rund 20 Mitarbeitenden T-RENA anbietet und unter anderem Total Gym Geräte von Encompass für dosierbares, gelenkschonendes Training einsetzt — können Patient:innen parallel zu anderen Reha-Patient:innen betreuen, wobei die zugewiesenen Therapeut:innen die Trainings-Stationen begleiten. Die Verläufe werden meist über digitale Befundungs- und Dokumentationssysteme erfasst, um den Fortschritt gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft nachweisen zu können. Kleinere Praxen, die T-RENA anbieten, arbeiten oft mit engerer 1:1-Betreuung, dafür aber begrenzter Geräteauswahl.
Nach Abschluss der sechs Wochen erfolgt eine Abschluss-Befundung mit Bericht an die Berufsgenossenschaft. Auf Basis dieses Berichts entscheidet die BG über das weitere Vorgehen — Verlängerung, Übergang in andere Rehabilitations-Maßnahmen oder Rückkehr in den Beruf.
Wer trägt die Kosten?
T-RENA wird vollständig von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse getragen. Patientinnen und Patienten zahlen keinen Eigenanteil, keine Rezeptgebühr und keine sonstigen Kosten. Auch Fahrtkosten zur T-RENA-Praxis werden in der Regel von der BG erstattet, sofern sie ärztlich verordnet sind und über die normale Wegstrecke zur Arbeit hinausgehen.
Verdienst- und Lohnausfall während der Maßnahme — sofern T-RENA während der Arbeitszeit absolviert wird — werden ebenfalls über die BG abgewickelt, in der Regel über Verletztengeld oder Übergangsgeld. Die genauen Konditionen hängen vom individuellen Fall ab und sollten vorab mit der zuständigen BG geklärt werden.
Worin unterscheidet sich T-RENA von Krankengymnastik am Gerät (KGG)?
Auf den ersten Blick sehen T-RENA und KGG ähnlich aus — beide finden in Räumen mit medizinischen Trainingsgeräten statt, beide kombinieren physiotherapeutische Anleitung mit aktivem Training. Die Unterschiede liegen im Detail:
Kostenträger: KGG wird über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet (90 Prozent KK, 10 Prozent Eigenanteil). T-RENA läuft über die Berufsgenossenschaft (100 Prozent BG, kein Eigenanteil).
Indikation: KGG ist für alle Patient:innen mit entsprechender ärztlicher Verordnung zugänglich. T-RENA setzt einen anerkannten Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit voraus.
Dauer pro Einheit: KGG-Einheiten dauern üblicherweise 60 Minuten, T-RENA-Einheiten ebenfalls 60 Minuten — hier sind beide vergleichbar.
Anzahl der Einheiten: KGG-Verordnungen umfassen typischerweise sechs bis zehn Einheiten je Verordnung. T-RENA dauert in der Regel sechs Wochen mit zwei bis drei Einheiten pro Woche, also insgesamt 12 bis 18 Einheiten in einer Maßnahmen-Serie.
Berufsbezug: T-RENA hat einen ausdrücklichen Berufsbezug — der Trainingsplan orientiert sich an den konkreten beruflichen Anforderungen. KGG ist allgemeiner ausgerichtet.
Häufige Fragen
Kann ich T-RENA bekommen, wenn der Unfall nicht am Arbeitsplatz passiert ist?
Nein. T-RENA setzt einen anerkannten Arbeitsunfall (einschließlich Wegeunfall) oder eine Berufskrankheit voraus. Bei privaten Unfällen oder allgemeinen Erkrankungen kommen andere Reha-Maßnahmen über die Krankenkasse oder Rentenversicherung in Betracht.
Wie finde ich eine zertifizierte T-RENA-Praxis in meiner Nähe?
Die zuständige Berufsgenossenschaft stellt Listen der zertifizierten Praxen zur Verfügung. Auch die DGUV pflegt ein zentrales Verzeichnis. Wer eine Verordnung erhält, kann sich an die Patientenberatung der eigenen BG wenden.
Was passiert, wenn T-RENA nach sechs Wochen nicht ausreicht?
Die zuständige BG entscheidet auf Basis des Abschlussberichts der Praxis über das weitere Vorgehen. Möglich sind Verlängerungen, ein Übergang in EAP (Erweiterte Ambulante Physiotherapie) oder stationäre Reha-Maßnahmen.
Kann ich während der T-RENA-Maßnahme arbeiten?
Das hängt von der individuellen Belastbarkeit und den Vorgaben des D-Arztes ab. Viele Patient:innen sind während T-RENA arbeitsunfähig geschrieben und kehren stufenweise (Hamburger Modell) in den Beruf zurück.
Fazit
T-RENA ist ein spezialisiertes Anschluss-Reha-Programm für Patient:innen nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Es wird vollständig von der Berufsgenossenschaft getragen, dauert in der Regel sechs Wochen und kombiniert physiotherapeutische Anleitung mit strukturiertem Geräte-Training. Wer eine T-RENA-Verordnung erhält, sollte gezielt nach einer zertifizierten Praxis in seiner Region suchen — nicht jede Physiotherapie ist dafür zugelassen.
Quellen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) — T-RENA Verfahrensgrundsätze (dguv.de)
- DGUV Vorschrift 2 — Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) — Reha-Verfahren
- IFK — Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (ifk.de)
- Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog (zur Abgrenzung KGG-T-RENA)
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ärztliche oder berufsgenossenschaftliche Beratung. Über die Verordnung von T-RENA entscheidet der durchgangsärztlich tätige D-Arzt in Abstimmung mit der zuständigen BG.