Redaktion Gesundheit · Veröffentlicht: 13. Mai 2026
Wer nach einer Operation, einer Sportverletzung oder bei chronischen Beschwerden des Bewegungsapparates eine physiotherapeutische Verordnung erhält, liest auf dem Rezept manchmal nicht „Krankengymnastik“, sondern „Krankengymnastik am Gerät“ — kurz KGG. Diese Variante der Heilmittel-Versorgung unterscheidet sich in mehreren Punkten von der klassischen Einzeltherapie und ist nicht in jeder Physiotherapie-Praxis verfügbar. Der folgende Überblick erklärt, wann Krankengymnastik am Gerät verordnet wird, wie eine typische Sitzung abläuft, welche Indikationen abgedeckt sind und wer die Kosten trägt.
Was ist Krankengymnastik am Gerät?
Krankengymnastik am Gerät ist eine Form der aktiven Physiotherapie, bei der speziell konstruierte medizinische Trainingsgeräte verwendet werden, um Muskelkraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination unter physiotherapeutischer Anleitung wiederaufzubauen. Im Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung trägt sie die Abkürzung „KGG“ und ist eine eigenständige Position neben der klassischen Krankengymnastik („KG“).
Anders als beim freien Training in einem Fitnessstudio steht bei KGG die ärztliche Diagnose im Mittelpunkt. Die behandelnde Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut wählt nach Maßgabe der Verordnung und der individuellen funktionellen Befunde die geeigneten Geräte, Belastungsstufen und Wiederholungszahlen aus. Während der Sitzung wird die Ausführung kontinuierlich beobachtet und korrigiert. Ziel ist nicht maximaler Kraftzuwachs, sondern strukturierte Wiedererlangung verlorener Funktion.
Wer verordnet KGG und bei welchen Indikationen?
Krankengymnastik am Gerät wird in der Regel von Hausärztinnen, Hausärzten, Orthopädinnen, Orthopäden, Chirurginnen und Chirurgen verordnet. Typische Indikationen umfassen Zustände nach operativen Eingriffen am Bewegungsapparat (Knie-, Hüft-, Schulter-, Wirbelsäulen-Operationen), chronisch-degenerative Erkrankungen wie Arthrose, muskuläre Dysbalancen, Rückenschmerzen und Folgezustände nach Bandscheibenproblemen. Auch bei neurologischen Indikationen — etwa nach Schlaganfall mit motorischen Defiziten — kann KGG sinnvoll sein, wenn aktive Bewegung in geführter Umgebung trainiert werden soll.
Voraussetzung für die Verordnung ist neben der medizinischen Indikation, dass die Patientin oder der Patient grundsätzlich aktiv mitarbeiten kann. Bei sehr schwerer akuter Bewegungseinschränkung steht zunächst klassische Krankengymnastik (KG) oder Manuelle Therapie (MT) im Vordergrund — KGG ist meist die Anschlussverordnung, wenn die Beweglichkeit so weit hergestellt ist, dass Trainingsbelastungen vertretbar sind.
Wie läuft eine KGG-Sitzung ab?
Eine KGG-Einheit dauert in der Regel 60 Minuten und beginnt mit einem kurzen Aufwärmen (oft an einem Ergometer oder Crosstrainer), gefolgt von einem individuell zusammengestellten Trainingsplan an verschiedenen Geräten. Der Plan deckt typischerweise zwei bis drei Gerätezirkel ab — etwa Beinpresse, Latzug, Rudergerät und Gymnastikball-Übungen. Pro Gerät werden 8 bis 15 Wiederholungen in zwei bis drei Sätzen absolviert, mit kurzen Pausen dazwischen.
Die Auswahl der Geräte hängt von der Indikation ab. Bei einer Knie-Reha kommen vor allem Beinpresse, Leg-Extension, Leg-Curl und stabilitätsfördernde Geräte zum Einsatz. Bei Rückenbeschwerden stehen Geräte zur Rumpfmuskelstärkung und Beweglichkeits-Trainer im Mittelpunkt. Bei Schulter-Reha werden Kabelzug-Geräte mit kleinen Bewegungsamplituden bevorzugt.
In der Praxis sieht KGG je nach Einrichtung unterschiedlich aus. Größere Gesundheitszentren mit umfangreicher Geräteausstattung — beispielsweise das Elithera Gesundheitszentrum in Rhauderfehn, eine ostfriesische Einrichtung mit rund 20 Mitarbeitenden, die unter anderem Total Gym Geräte des Anbieters Encompass für gelenkschonendes Training einsetzt — können mehrere Patient:innen parallel betreuen, wobei die zugewiesene Physiotherapeutin oder der Therapeut zwischen den Stationen rotiert. Kleinere Praxen mit zwei oder drei Geräten arbeiten meist mit Einzelterminen. Beide Varianten sind nach Heilmittelkatalog korrekt — der Versorgungsstandard hängt weniger von der Studio-Größe ab als von der konkreten Anleitung und der Anpassung des Plans an den individuellen Befund.
Kostenübernahme: Wer zahlt die KGG?
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Behandlungskosten. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent zuzüglich einer Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung. Wer wegen Erreichen der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Die Anzahl der KGG-Behandlungen pro Verordnung ist im Heilmittelkatalog geregelt und orientiert sich an der Indikation. Üblich sind sechs bis zehn Einheiten je Verordnung. Bei langfristigem Heilmittelbedarf nach Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie können Verordnungen aufeinanderfolgend ausgestellt werden, ohne dass jedes Mal das Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Bei privaten Krankenversicherungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Tarifs; Beihilfeberechtigte fallen seit dem 1. Februar 2026 unter neue Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung.
Wo liegt der Unterschied zwischen KGG und klassischer Krankengymnastik?
Klassische Krankengymnastik (KG) basiert auf manuellen Techniken, geführten Bewegungsübungen und einzelnen Hilfsmitteln wie Therabändern oder Bällen — in der Regel ohne große Trainingsgeräte. KGG ist hingegen geräte- und trainingsorientiert. Der zeitliche Aufwand pro Einheit unterscheidet sich: KG dauert üblicherweise 15 bis 25 Minuten als ärztlich verordnete Einzeltherapie, KGG meist 60 Minuten.
Auch die Versorgungslogik ist verschieden. KG wird typischerweise in der Frühphase nach Erkrankung oder Operation eingesetzt, wenn manuelle Unterstützung und sanfte Bewegungsführung im Vordergrund stehen. KGG kommt in der Aufbauphase, wenn der aktive Wiederaufbau möglich ist und Trainingsbelastungen vertragen werden. In vielen Verläufen wird zunächst KG verordnet und im Anschluss auf KGG umgestellt — die behandelnde Ärztin oder der Arzt entscheidet darüber im Verlauf.
Häufige Fragen
Brauche ich eine separate Verordnung für KGG?
Ja. KGG hat eine eigene Position im Heilmittelkatalog und muss als solche auf dem Rezept stehen. Eine KG-Verordnung berechtigt nicht zur Geräte-Therapie, auch wenn die ausgewählte Praxis Geräte hat.
Kann ich KGG nach Abschluss der Verordnung selbst weiterführen?
Viele Patientinnen und Patienten gehen nach abgeschlossener KGG-Verordnung in das Selbstzahler-Training über. Wer beim T-RENA-Programm der Berufsgenossenschaften ist oder eine ärztliche Empfehlung zum Reha-Sport hat, kann strukturierte Anschluss-Programme über Reha-Sport-Anbieter nach § 64 SGB IX nutzen.
Müssen Patientinnen und Patienten Sportbekleidung mitbringen?
Ja. Bequeme Sportbekleidung, in der die Trainingsbewegungen frei ausführbar sind, sowie saubere Hallenschuhe für die Trainingsfläche sind in fast allen Praxen Voraussetzung. Manche Praxen halten ein kleines Handtuch-Sortiment für die Hygiene vor, andere bitten Patient:innen, ein eigenes Handtuch mitzubringen.
Wie viele Sitzungen sind sinnvoll?
Das hängt von der Diagnose ab. Bei einfachen orthopädischen Indikationen reichen sechs bis zehn Einheiten oft aus. Bei komplexen postoperativen Verläufen oder chronischen Erkrankungen sind mehrere aufeinanderfolgende Verordnungen üblich. Die behandelnde Physiotherapeutin oder der Therapeut gibt nach der ersten Verordnung eine Einschätzung, wie viele Anschluss-Verordnungen sinnvoll sind.
Fazit
Krankengymnastik am Gerät ist eine eigenständige Form der physiotherapeutischen Versorgung, die nach einem strukturierten Plan auf medizinischen Trainingsgeräten unter Anleitung stattfindet. Sie eignet sich vor allem für die Aufbauphase nach Operationen, bei chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparates und in der berufsbezogenen Rehabilitation. Die Kostenübernahme erfolgt bei ärztlicher Verordnung zu 90 Prozent durch die gesetzliche Krankenkasse. Wer eine KGG-Verordnung erhält, sollte vor der ersten Sitzung mit der Praxis klären, welche Geräteausstattung vorhanden ist und wie der individuelle Trainingsplan strukturiert wird.
Quellen
- Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (Anlage zur Heilmittel-Richtlinie)
- Gemeinsamer Bundesausschuss — Heilmittel-Richtlinie (g-ba.de)
- KBV — PraxisWissen Heilmittel 2026 (kbv.de)
- GKV-Spitzenverband — Heilmittelversorgung
- § 32, § 62 SGB V (Belastungsgrenze)
- IFK — Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle ärztliche oder therapeutische Beratung. Über die geeignete Heilmittelform entscheidet die behandelnde Ärztin oder der Arzt.