Einschulung 2026: Wann Eltern ihr Kind anmelden müssen

Eltern, deren Kind 2021 geboren wurde, stehen vor einer Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt: Wann muss ich mein Kind für die Schule anmelden? Die Antwort hängt vom Wohnort ab, denn die Schulgesetze der sechzehn Länder regeln Schulpflicht und Verfahren jeweils selbst. Hinzu kommt, dass Städte und Gemeinden als Schulträger oft eigene Termine festlegen. Wer sich für den Schulstart im August 2027 rüstet, sollte deshalb zwei Daten kennen: den Stichtag des Landes und den Anmeldetermin vor Ort.

Schritt eins: Ist mein Kind 2026 überhaupt schulpflichtig?

Ob ein Kind im kommenden Sommer zur Schule muss, entscheidet sein Geburtstag im Verhältnis zum Stichtag. Wer bis zu diesem Tag sechs Jahre alt wird, ist schulpflichtig. Die Länder haben sich dabei auf sehr unterschiedliche Daten festgelegt, die frühesten liegen Ende Juni, die spätesten Ende September. Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied greifbar: Ein Mädchen mit Geburtstag am 3. September 2021 muss in Niedersachsen 2027 eingeschult werden, in Hessen oder Sachsen erst ein Jahr später, es sei denn, die Eltern beantragen einen früheren Start.

Laut der Zusammenstellung des Deutschen Bildungsservers gelten derzeit folgende Stichtage:

  • 30. September: Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Bayern, wo für den Zeitraum Juli bis September ein Wahlrecht der Eltern besteht
  • 31. August: Rheinland-Pfalz
  • 1. Juli: Hamburg
  • 30. Juni: Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Einige Einträge dieser Übersicht beruhen auf älteren Ständen, für Thüringen widersprechen sich Tabelle und Erläuterung sogar. Familien aus diesen Ländern fragen am besten direkt beim zuständigen Schulamt nach. Nach einem Umzug über eine Landesgrenze zählt das Recht des neuen Wohnorts.

Schritt zwei: Den richtigen Anmeldezeitraum finden

Viele Eltern rechnen damit, dass die Anmeldung kurz vor dem Schulstart stattfindet. Das stimmt nur selten. In mehreren Ländern liegt sie fast ein Jahr vorher.

Früh dran: Berlin

Das Service-Portal des Landes Berlin nannte für das Schuljahr 2027/28 den Zeitraum vom 5. bis zum 16. Oktober 2026. Schulpflichtig zum 1. August 2027 sind dort alle Kinder mit Geburtsdatum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021. Die Anmeldung erfolgt persönlich an der Grundschule oder Gemeinschaftsschule des Einzugsbereichs, der Anmeldebogen wird vor Ort ausgefüllt und unterschrieben. Gebühren fallen nicht an.

Landesfrist mit kommunalen Abweichungen: Nordrhein-Westfalen

Nach Angaben des Schulministeriums müssen in NRW alle Kinder, die im Folgejahr schulpflichtig werden, bis zum 15. November angemeldet sein. Die Kommune verschickt rund zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Anschreiben an die Eltern. Innerhalb der Landesfrist setzen die Schulträger eigene Termine, und die können deutlich früher liegen. Bergisch Gladbach verlangte die Anmeldebögen für 2027 beispielsweise schon bis zum 25. September 2026; das Vorstellungsgespräch mit dem Kind folgte bis Mitte November.

Im Frühjahr: Bayern

In Bayern ist die Schuleinschreibung laut Bayernportal für März vorgesehen, für den Jahrgang 2027 also im März 2027. Eltern eines Kindes, das zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs wird, können nach Beratung durch die Schule entscheiden, ob es ein Jahr später beginnt. Diese Entscheidung muss bis spätestens 10. April schriftlich bei der Schule vorliegen.

Wer die Regeln seines Landes in einer kompakten Gegenüberstellung sehen möchte, findet eine Aufstellung zur Einschulung nach Bundesland mit Stichtagen und typischem Ablauf. Verbindlich bleibt aber immer das Schreiben der eigenen Kommune.

Schritt drei: Papiere vorbereiten

Zur Anmeldung sollten Eltern nicht mit leeren Händen kommen. Je nach Land und Schule werden verlangt:

Unterlage Hinweis
Geburtsurkunde des Kindes alternativ häufig das Familienstammbuch
Ausweis der Eltern in Berlin ergänzt um eine aktuelle Meldebescheinigung
Sorgerechtsnachweis wenn Eltern getrennt leben oder nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist
Masernnachweis Impfpass oder ärztliche Bescheinigung
Bescheinigung der Schuleingangsuntersuchung in Bayern spätestens bis Schulbeginn

Zum Masernschutz gilt bundesweit § 20 des Infektionsschutzgesetzes. Danach müssen Kinder an Schulen ausreichenden Impfschutz oder Immunität nachweisen. Weil die Schulpflicht Vorrang hat, darf ein schulpflichtiges Kind auch ohne Nachweis am Unterricht teilnehmen. Die Schulleitung ist in diesem Fall aber verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren.

Schritt vier: Untersuchung und Sprachstand

Jedes Kind durchläuft vor der Einschulung eine Schuleingangsuntersuchung. Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsdienstes schauen sich dabei unter anderem Sprache, Grob- und Feinmotorik, Sehen, Hören und Konzentration an. Den Termin bekommen Eltern meist vom Gesundheitsamt oder über die Schule mitgeteilt. In NRW findet die Untersuchung rund sechs Monate vor dem Schulstart statt, in Sachsen bereits während der Kitazeit.

Zusätzlich achten einige Länder gezielt auf die Deutschkenntnisse. NRW sieht eine standardisierte Sprachstandsfeststellung vor, wenn sich bei der Anmeldung Hinweise ergeben, dass ein Kind dem Unterricht sprachlich kaum folgen könnte. Berlin verlangt für jede vorzeitige Einschulung einen Sprachstandsnachweis, zum Beispiel den QuaSta-Bogen der Kita.

Sonderwege: früher starten oder ein Jahr warten

Früher in die Schule: Fast alle Länder erlauben Kann-Kindern einen vorgezogenen Start, die Altersgrenzen unterscheiden sich aber. In Berlin können Kinder mit Geburtsdatum zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. März 2022 auf Antrag schon 2027 beginnen, das Bezirksschulamt entscheidet. In NRW genügt ein formloser Antrag bei der Grundschule, eine untere Altersgrenze kennt das Land nicht. In Bayern muss der Antrag spätestens bei der Schuleinschreibung gestellt werden.

Später in die Schule: Hier sind die Hürden oft höher als erwartet. In NRW ist eine Zurückstellung nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich, gestützt auf das schulärztliche Gutachten. In Bayern wird über eine Zurückstellung in der Regel zwischen Einschreibung und Schulbeginn entschieden, ausnahmsweise noch bis zum 30. November. Bremen räumt Eltern von Kindern, die zwischen Juli und Ende September sechs werden, ein Wahlrecht ein.

Häufige Stolpersteine

  • Das Anschreiben der Stadt kommt nicht an, etwa nach einem Umzug. Dann selbst beim Schulamt melden.
  • Die Landesfrist wird mit dem kommunalen Termin verwechselt. Entscheidend ist der frühere.
  • Die Anmeldung wird als Platzgarantie verstanden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung, bei zu vielen Anmeldungen gibt es ein Auswahlverfahren.
  • Der Wunsch nach einer anderen als der zuständigen Schule wird zu spät oder ohne Begründung geäußert.

Die genannten Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2027/28 und stammen aus Veröffentlichungen der Länder und einzelner Städte. Da sich Verfahren von Jahr zu Jahr ändern können, lohnt vor jedem Termin ein kurzer Anruf bei der Grundschule.