Du hast recht Rechtschreibung – Korrekt Schreiben

Kurz gesagt: Beides ist erlaubt: „du hast recht“ und „du hast Recht“. Der Duden empfiehlt die Kleinschreibung „recht haben“. Am Satzanfang steht natürlich „Du hast recht.“ mit großem D.

„Du hast recht“ oder „du hast Recht“?

Seit der Rechtschreibreform 1996 schrieb man „Recht haben“ zunächst nur groß. Seit der Neuregelung von 2006 sind beide Varianten zulässig. Weil „recht“ in dieser Wendung für „richtig“ steht und damit adjektivisch gebraucht wird, empfiehlt der Duden die Kleinschreibung. Wer es groß schreibt, macht aber keinen Fehler.

Schreibweise Status
du hast recht zulässig, vom Duden empfohlen
du hast Recht zulässig

Wichtig ist nur, in einem Text bei einer Variante zu bleiben.

Verwandte Wendungen mit „recht“ und „Recht“

  • recht haben / recht behalten / recht bekommen / recht geben: Kleinschreibung empfohlen, Großschreibung ebenfalls zulässig
  • du hast ganz recht, du hast so recht: mit Wörtern wie „ganz“, „sehr“ oder „so“ davor klein
  • alles, was recht ist: klein
  • im Recht sein, zu Recht, mit Recht: hier ist „Recht“ ein Nomen und wird großgeschrieben
  • das Rechthaben, der Rechthaber: als Nomen zusammen und groß

Das Recht als Nomen

Großschreiben muss man „Recht“ immer dann, wenn das Nomen gemeint ist, also das Rechtssystem oder ein Anspruch: „das Recht auf Urlaub“, „Recht sprechen“, „im Recht sein“. Steht ein Artikel oder ein Adjektiv davor („das gute Recht“), ist es immer ein Nomen.

Weitere Beiträge mit Groß-/Kleinschreibung und Getrennt-/Zusammenschreibung gibt es im Rechtschreibung-Ratgeber, zum Beispiel zu essen gehen und sodass.

FAQ

Schreibt man „du hast recht“ klein oder groß?

Beides ist zulässig. Der Duden empfiehlt „recht“ klein: „du hast recht“. „Du hast Recht“ ist aber ebenfalls richtig.

Was empfiehlt der Duden: „recht haben“ oder „Recht haben“?

Der Duden empfiehlt die Kleinschreibung „recht haben“. Die Großschreibung bleibt zulässig.

Wie war es vor und nach der Rechtschreibreform?

Nach der Reform von 1996 schrieb man „Recht haben“ groß. Seit 2006 sind beide Schreibweisen erlaubt, die Kleinschreibung wird empfohlen.

Wann schreibt man „Recht“ immer groß?

Wenn das Nomen gemeint ist, etwa in „das Recht auf Auskunft“, „im Recht sein“, „zu Recht“ oder „mit Recht“.

Wie schreibt man „recht behalten“ und „recht geben“?

Wie „recht haben“: Kleinschreibung wird empfohlen, Großschreibung ist ebenfalls erlaubt.

Quellenverweise